Worum geht es? Um einen Abfalleimer mit Gartenabfall. Er stand eine Woche vor der evangelischen Kirche, wie früher die vielen parkenden Autos. Die durften das nicht, Abfallbehälter dagegen schon – jedenfalls steht nichts Gegenteiliges im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung.
Zum Vergleich das ältere Foto von 2017.
Was das Ordnungsamt hier erledigt hat, könnte es auch in der Fußgängerzone tun. Aufschreiben und wenn das nicht hilft, abschleppen. Alle aufschreiben, die für ein Päckchen Zigaretten vor dem Kiosk parken und dann weiter fahren, um ein Eis zu essen, Freunde zu treffen oder sich den Bart oder die Haare schneiden zu lassen.
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