6.11.19

Das ServiceBüro darf Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Es geht um Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien, an Presse und Rundfunk (im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen) und an Adressbuchverlage. Warum? Darum: Bundesmeldegesetz. Foto: Zweigstelle Neviges.  Link zum Widerspruchsformular hier.