4.4.21


Es ist zum heulen: Herr Heringhaus vom Trödellädchen hat die schönsten Oster-Auslagen, nur verkaufen ist derzeit schwierig. Er darf nicht mal seine gewohnte abendliche Hunderunde nach der 20 Uhr-Tagescoronaschau in Neviges drehen. Einmal auf Wiese oder Spielplatz verweilen oder verirren, kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden.