9.8.22

Gibts was Neues in Neviges? Ja, eine Hausnummer. Schöner gehts nicht, es macht also Sinn sich mit Kleinigkeiten zu beschäftigen, wenn man es schön haben will. Man muss sich sogar mit Kleinigkeiten beschäftigen. Geregelt ist nämlich alles unter § 126 Abs. 3 BauGB und § 14OBG NRW.

Edit: Bevor jemand eine Hausnummer töpfert, häkelt, aufsprüht, schmiedet, steinmetzt, die Kinder mit Fingerfarben machen lässt oder ähnlichen Blödsinn verzapft: Frau Ulrike Tölke von den Technischen Betrieben fragen.