25.9.23



Solche freistehenden „Kundenstopper“ sind neuerdings in der Fußgängerzone verboten, wenn sie nicht bei den Behörden angemeldet sind. Warum das jetzt ein Thema ist, wo jeder um jeden Kunden kämpfen muss und was die Genehmigung kostet, ist nicht bekannt. Gilt für Gastronomiebetriebe, Einzelhändler, Dienstleister, Handwerker, Religionsgemeinschaften, also für alle oder fast alle. Eine Dienstleisterin gestern sinngemäß: "Ich dachte, ich werde von einem Pferd angefahren und habe sofort mein Schild weggeräumt“.

Wenn Sie demnächst keine Kundenstopper mehr sehen, heißt das nicht, dass Neviges geschlossen ist oder dass es keine Sonderangebote mehr gibt, sondern dass das Ordnungsamt da war. Fotos: Nevigesblog-Archiv