29.12.23

Was macht die Kunst? Nix. Nur Krickelkrakel, wie überall im öffentlichen Raum – und kein einziges Werk signiert. Das würde aus dem Oeuvre des bekanntesten Unbekannten mit einem Schlag einen Riesenbatzen Straftaten nach § 303 (StGB) machen, wenn die Geschädigten Anzeige erstatten. Wenn. Und dann? Nix. Die Polizei würde Akten anlegen – und ablegen.