Ein Brief vom Ordnungsamt,
das auf die Gefahren von Feuerwerk und Böllern in der Altstadt an Silvester aufmerksam macht (gut), aber gleichzeitig Verständnis dafür hat, dass diese Tradition für viele ein wichtiger Bestandteil der Feierlichkeit ist.
Scheißwasdrauf, möchte man antworten.
Behördendeutsch; „Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung (SprengV), der den sicheren Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen im Bereich der Fachwerkhäuser verbietet.”
Warum nicht einfach: „Böllern ist in der Altstadt verboten".
Wir sind vor Ort – und greifen durch. Brief zu klein? Anklicken
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